Grabstein

Sternenkinder können nun beim Standesamt angemeldet werden

Sternenkinder können ab sofort namentlich beim Standesamt angemeldet werden.

„Der Deutsche Bundestag hat am späten Donnerstagabend einstimmig das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz – PStRÄndG) beschlossen. Das Gesetz gibt Eltern von so genannten „Sternenkindern“ – also Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden – erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben. Bisher war eine solche Beurkundung nicht möglich.“
(Quelle: BMFSFJ)

Ein langer überfälliger Schritt, der Eltern hoffentlich bei der Verarbeitung ihrer Trauer hilft.

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Trauer (Bild: Wikilmages, Pixabay)

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Kommentare

Eine Antwort zu „Sternenkinder können nun beim Standesamt angemeldet werden“

  1. […] Und das ist noch mal der richtige Zeitpunkt darauf hinzuweisen, dass mittlerweile auch Sternenkinder beim Standesamt angemeldet werden können. […]

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